▶ Designschutz in der Schweiz: Schweizer Design anmelden – Informationen vom Spezialisten
Wenn Sie einen Designschutz in der Schweiz benötigen – also ein Schweizer Design anmelden möchten – finden Sie nachfolgend einige Informationen von unserem deutschen Patentanwalt bzw. „Anwalt für Designschutz“ / „Designanwalt“ (European Patent, Trademark and Design Attorney). Alternativ können Sie uns für einen Designschutz in der Schweiz auch gerne direkt kontaktieren.
Falls Sie einen Designschutz in der Schweiz benötigen und ein Schweizer Design anmelden möchten, können Sie sich gerne bei uns melden, damit wir nach Abstimmung mit Ihnen einen Designschutz in der Schweiz für Sie beantragen können.
Über folgende Links finden Sie weitere Angebote und Preise zu einem Designschutz in Deutschland, einem EU Designschutz sowie einem Designschutz international:
Schweizer Designanmeldung: Wichtige Fragen & Antworten
Voraussetzungen für Designschutz in der Schweiz / Designschutz Definition:
Nach dem Designschutz Gesetz (eigentlich: Bundesgesetz über den Schutz von Design – Designgesetz (DesG)) wird ein Schweizer Design geschützt, soweit es neu ist und Eigenart hat. Um dies vorab zu klären, ist ggf. eine Schweizer Designschutz Recherche nach registrierten Designs in der Schweiz empfehlenswert, wobei eine solche häufig recht aufwändig / teuer ist und auch keine endgültige Rechtssicherheit bringt.
Was bringt ein Designschutz in der Schweiz beim IGE? Warum soll ich ein Schweizer Design anmelden? Welche Vorteile hat der Designschutz bzw. eine Designanmeldung in der Schweiz?
Ein IGE Designschutz, also ein Designschutz in der Schweiz, bringt verschiedene Vorteile mit sich. Wird das geschützte Design von Dritten in der Schweiz kopiert oder nachgeahmt, so ermöglicht ein Schweizer Design ein Vorgehen gegen diese und die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs in der Schweiz. Auch Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche können gegenüber den Verletzern geltend gemacht werden. Weiter lässt sich mit einem registrierten Design für das jeweils geschützte Produkt werben, was für Kunden und Geschäftspartner häufig attraktiv ist.
Designschutz Beispiele Schweiz
Designschutz Beispiele in der Schweiz sind sehr vielfältig, da sie fast alle zweidimensionalen und dreidimensionalen Objekte betreffen können, wenn sie die Schutzvoraussetzungen erfüllen.
Besonders populär ist der Designschutz in der Schweiz zum Beispiel im Bereich Möbel, Spielzeug / Spielwaren, Bekleidung, Leuchten / Lampen, Gläser oder anderen Alltagsgegenständen. Auch viele Angebote auf dem Amazon Marktplatz werden von den Amazon Händlern / Amazon Marketplace Sellern oder deren Lieferanten über einen Designschutz geschützt.
Generell hat ein Designschutz in der Schweiz – trotz einiger Unterschiede – auch gewisse Überschneidungen mit dem Urheberrecht.
Was kostet ein Designschutz? Was sind die Schweizer Designschutz Kosten oder Design Patent Kosten für einen „Designschutz Schweiz“?
Die Kosten für einen Designschutz in der Schweiz richten sich nach der Anzahl der anzumeldenden Designs. Die Grundgebühr des Schweizer Patent- und Markenamts (IGE) für die erste Designanmeldung ist dabei höher als die Kosten für die weiteren Designs im Rahmen einer Sammelanmeldung für ein „Schweizer Design Patent“. Falls Sie ein „Design-Anwalt“ (z.B. Patentanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) beim Designschutz unterstützen soll, so kommen neben den Amtsgebühren auch noch die Kosten für den Designanwalt hinzu.
Ab wann gilt ein Designschutz in der Schweiz? Schweizer Designschutz ab wann?
Ein Schweizer Designrecht entsteht bei einem registrierten Design mit der Eintragung im Design-Register.
Wie lange gilt Designschutz in der Schweiz? Was ist die maximale Designschutz Dauer eines Schweizer Designs?
Ein registrierter Designschutz in der Schweiz gilt maximal 25 Jahre, wobei die erstmalige Schutzdauer während fünf Jahren vom Datum der Hinterlegung an besteht und dann eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nötig ist.
Verstoß gegen Designschutz bei Schweizer Design
Ein Verstoß gegen den Designschutz eines Schweizer Designs liegt dann vor, wenn die mögliche Nachahmung beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Es kommt dabei jedoch immer auf den Einzelfall und letztlich auf die Beurteilung des befassten Gerichts an.
Nicht selten möchte ein Nachahmer den Designschutz umgehen, wobei die Unterschiede hierbei durchaus erkennbar sein sollten.
Designschutz Verletzung Beispiele Schweiz
Eine Designschutz Verletzung eines Schweizer Designs liegt beispielsweise dann vor, wenn das neuere Produkt denselben Gesamteindruck wie das Schweizer Design erweckt. Eine solche Designschutzverletzung findet z.B. relativ häufig auf Internetmarktplätzen wie Amazon oder Ebay statt.
Unsere deutsche Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit Deutschem Patentanwalt / European Patent, Trademark and Design Attorney sowie Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unterstützt Sie gerne dabei, einen Designschutz in der Schweiz („Schweizer Design“) zu erhalten. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf!