Angriff auf deutsche Marke (z.B. Widerspruch, Löschung, Nichtbenutzung): „Markenanwalt“ hilft Ihnen!
Immer wieder fühlen sich Dritte durch eine deutsche Markenanmeldung oder eine Markeneintragung in Deutschland gestört und greifen diese an (z.B. Widerspruch, Löschung, Nichtbenutzung). Unsere Patentanwaltskanzlei und Rechtsanwaltskanzlei mit „Markenanwalt“ (Patentanwalt bzw. Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unterstützt seit Jahren Mandanten unterschiedlichster Größe aus verschiedensten Bereichen beim Angriff auf eine Marke in Deutschland, als wenn ihre deutsche Marke angegriffen wird und sie sich dagegen verteidigen wollen, sowie in Fällen, in denen sie eine registrierte Marke oder Markenanmeldung eines Dritten in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angreifen wollen.
Wir können Sie z.B. in den folgenden Verfahren beim Angriff auf eine deutsche Marke vertreten:
Verteidigung in Widerspruchsverfahren in Deutschland
Einreichung von Widerspruchsverfahren in Deutschland
Nichtigkeitsverfahren oder Löschungsverfahren gegen eine Marke in Deutschland oder Verfall einer deutschen Marke
Beschwerdeverfahren vor dem DPMA und Erinnerung vor dem Bundespatentgericht (BPatG)
Wir bieten Ihnen eine kostenlose (unverbindliche) Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten sowie ein Pauschalangebot für den nächsten Schritt!
Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren und Löschungsverfahren in Deutschland finden Sie hier auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München.
Sollten Sie eine konkrete Anfrage haben und einen deutschen „Markenanwalt“ (z.B. einen Patentanwalt oder einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren!